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Urteil: BGH bestätigt Zulässigkeit von Rx-Boni

Brüssel, 17. Juli 2025 – Das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigt die Zulässigkeit von Bonuszahlungen auf verschreibungspflichtige Arzneimittel. Es setzt ein starkes Zeichen für den europäischen Binnenmarkt, in dem es die Bedeutung europäischer Online-Apotheken als tragende Säule einer sicheren, flächendeckenden und wirtschaftlichen Arzneimittelversorgung in Europa hervorhebt.

Die Richter sahen keine überzeugenden Anhaltspunkte dafür, dass eine Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln notwendig sei, um die Gesundheit von Patientinnen und Patienten zu schützen oder die flächendeckende Versorgung in Deutschland sicherzustellen. Während der mündlichen Verhandlung wurde zudem deutlich, dass kein ursächlicher Zusammenhang zwischen Bonusangeboten für Rezepte und dem Rückgang der Apothekenzahl besteht. Vielmehr leisteten Online-Apotheken einen spürbaren Beitrag zur Sicherung der flächendeckenden Versorgung.

In Zeiten steigender Gesundheitskosten und wachsender finanzieller Belastungen stellen Bonusangebote einen wertvollen Beitrag zur monetären Entlastung für Patientinnen und Patienten dar. Sie fördern das von der EU-Kommission verfolgte Ziel der Erschwinglichkeit von Arzneimitteln und stärken das Recht der Menschen auf einen niedrigschwelligen Zugang zur pharmazeutischen Versorgung innerhalb des europäischen Binnenmarkts. Das Urteil des BGH unterstreicht die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2016, wonach starre Preisbindungen für europäische Online-Apotheken bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gegen Unionsrecht verstoßen und Rabatt- sowie Bonusangebote grundsätzlich zulässig sind (EuGH, Rs. 148/15 – «Deutsche Parkinson Vereinigung»; C-517/23).

Der Verband der europäischen Online-Apotheken (EAEP) begrüßt das Urteil als wichtigen Schritt zur Stärkung des europäischen Rechtsrahmens und zur Förderung einer fairen und patientenorientierten Arzneimittelversorgung.

EAEP-Co-Präsident Walter Hess erklärt: „Das heutige Urteil des BGH ist gut für die Versicherten. Es ist aber auch ein klares Signal an den Gesetzgeber, im Wettbewerb um eine hochwertige Patientenversorgung keine künstlichen Hürden für Online-Apotheken und Telepharmazie aufzubauen.“

EAEP-Co-Präsident Olaf Heinrich erklärt: „Das Urteil des Bundesgerichtshofs unterstreicht die Notwendigkeit, den Wettbewerb im Apothekenmarkt endlich zeitgemäß und fair zu gestalten. In Zeiten, in denen in Deutschland über eine tiefgreifende Apothekenreform diskutiert wird, zeigt das Urteil, dass sich Versorgungssicherheit und innovative Versorgungsmodelle nicht ausschließen, sondern zusammengehören.“

 

Über EAEP: Die European Association of E-Pharmacies (EAEP) ist die Stimme der Online-Apotheken auf dem europäischen Kontinent. Die EAEP vertritt ihre Interessen vor allem gegenüber politischen, regionalen und wirtschaftlichen Akteuren mit dem Ziel, die Gesundheit der europäischen Bevölkerung zu verbessern und das europäische Gesundheitssystem zu stärken. Online-Apotheken haben die klassische Apotheke digitalisiert und bilden die Schnittstelle zwischen Digitalisierung, Gesundheitsversorgung, E-Commerce und Nachhaltigkeit. Als Pioniere in digitalen Lösungen widmen sich die Mitglieder der EAEP der Innovation sicherer Prozesse zur Verwaltung von Gesundheitsdaten, zur Bereitstellung von Arzneimitteln und zur Förderung digitaler Gesundheitsdienste. In Übereinstimmung mit nationalen und EU-Vorschriften sind alle Mitglieder entschlossen, die Qualität, Sicherheit und Effizienz der Gesundheitsversorgung für die europäische Bevölkerung zu verbessern.

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